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   OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 15 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,12194
OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,12194)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,12194)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,12194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Anfechtung der Entscheidung bei Zurückweisung des Antrags durch das Landgericht im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch ein Landgericht im Berufungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 393; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 1. HS; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 567 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren vor dem Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2007, 1789
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Gegen einen - wie hier - die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz ablehnenden Beschluss des Landgerichts ist somit die Beschwerde nicht statthaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 287; OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593 = BeckRS 2005, 2260; OLG Karlsruhe , NJOZ 2007, 1789 = OLG-Report 2007, 590; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl. [2008], § 127 Rn. 6 und § 567 Rdnr. 28; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. [2009], § 127 Rn. 41).
  • OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09

    Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Der selbst als Rechtsanwalt zugelassene Kläger verkennt, daß gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Berufungsgerichts vom 11. Mai 2009 das Rechtsmittel der Beschwerde nicht gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593; Karlsruhe, OLG-Report 2007, 590 f.).
  • OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Entscheidungen des Landgerichts im zweiten Rechtszug (im vorliegenden Fall also im Berufungsverfahren) unterliegen dementsprechend nicht der sofortigen Beschwerde, so dass auch die Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht im Berufungsverfahren nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 54/10

    Entscheidung des Berufungsgerichts über ein unzulässiges Rechtsmittel; Vorlage an

    Gegen einen - wie hier - die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz ablehnenden Beschluss des Landgerichts ist somit die Beschwerde nicht statthaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 287; OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593 = BeckRS 2005, 2260; OLG Karlsruhe , NJOZ 2007, 1789 = OLG-Report 2007, 590; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl. [2008], § 127 Rn. 6 und § 567 Rdnr. 28; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. [2009], § 127 Rn. 41).
  • OLG Bremen, 01.06.2018 - 1 W 6/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für die

    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch dann, wenn das Landgericht vorliegend nicht als Beschwerdegericht über die Prozesskostenhilfebewilligung (für das Verfahren vor dem Amtsgericht) entschieden hat, sondern es sich um eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz handelte, über die der Natur der Sache gemäß erstmalig vom Landgericht zu entscheiden war (siehe so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - I-24 U 54/10, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06, juris Rn. 6, OLGR Karlsruhe 2007, 590).
  • OLG Rostock, 09.12.2013 - 1 W 83/13

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Zurückweisung des

    Gegen eine solche zweitinstanzliche Beschwerdeentscheidung ist die (sofortige) Beschwerde nach dem Gesetz aber gerade nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - I ZB 12/11, GRUR-RR 2011, 344, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06, OLGR Karlsruhe 2007, 590, Tz. 7 ff., jeweils zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 127 Rn. 46; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 567 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
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